Startseite Marken I INTACT INTACT Bike Power GEL Batterie YTX20H-BS


INTACT Bike Power GEL Batterie YTX20H-BS

INTACT Bike Power GEL Batterie YTX20H-BS

 

FC-Moto


125,95 €

inkl. MwSt., zzgl. Versand

+ Pfand 7,50 €
erweiterter Produktpreis 133,45 €

Lieferbar, versandfertig in 2 - 3 Werktage

Filiale Würselen

Produkt online bestellen und in Filiale abholen.
So funktioniert's

Beschreibung

intAct Bike-Power GEL
Verschlossene GEL-Batterie, Elektrolyt gelartig gebunden, gefüllt und geladen, absolut wartungsfrei

Breite x Tiefe x Höhe = 87 x 175 x 154 mm
Kaltstartstrom: 310 A (DIN)

Unser absolutes Spitzenprodukt bei den Motorradbatterien ist die intAct Bike-Power Gel Baureihe.
Diese Baureihe wurde speziell für moderne Motorräder mit diversen elektrischen Verbrauchern und ABS entwickelt.
Durch die Kombination der Vlies-Seperatoren und das festgelegte Elektrolyt in Gel wird bis zu 30 % Mehrleistung gegenüber herkömmlichen Motorradbatterien erzielt.
Die Batterien bestechen auch durch eine sehr geringe Selbstentladung und eine sehr hohe Rüttelfestigkeit.

ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN:
- Noch zyklenfester als Bike-Power AGM und Bike-Power SLA gleicher Kastengröße.
- Geringe Selbstentladung. Für den saisonalen Einsatz.
- Sehr hohe Rüttelfestigkeit. Elektrolyt als Gel gebunden.
- 30 % mehr Startleistung als eine klassische Batterie gleicher Kastengröße. Für Motorräder mit vielen Verbrauchern, auch ABS.
- Absolut wartungsfrei. Verschlossene Blockbatterie, bei der ein Nachfüllen nicht möglich und nicht nötig ist.
- Gefüllt und geladen. Sofort einsatzbereit.


INFORMATION - über Behandlung und Pflege ihrer Batterie

Eine Batterie ist nur ein Energiespeicher und jegliche entnommene Energie muss dieser umgehend zu 100 % wieder zugeführt werden durch den Generator des Fahrzeuges oder extern durch ein Ladegerät, wenn die Energiebilanz durch Kurzzeiteinsätze oder durch generell wenige Einsatzzeiten mit längeren Standphasen eher negativ ausfällt.

Um eine lange Lebensdauer der Batterie zu gewährleisten, sollten Sie folgendes beachten:
- Einsatz der Batterie nur zweckbestimmt (Starterbatterien zum Starten und Betrieb eines Fahrzeug mit Verbrennungsmotor).
- Die Oberfläche der Batterie muss sauber und trocken gehalten werden, keine Öle oder Flüssigkeiten dürfen sich hierauf ablagern, um die Bildung von Kriechströmen die erhebliche Selbstentladung verursachen können, zu vermeiden.
- Füllstand der Batterie, wenn möglich, mindestens alle 6 Monate prüfen und wenn erforderlich gereinigtes Wasser nachfüllen (keine Akkumulatorensäure nachfüllen).
- Bei hohem Wasserverlust bitte die Funktion des Ladereglers vom Fachmann prüfen lassen. Bei optimalem Einbauort und normalen Anforderungen, wird Ihre Batterie wenig bis gar kein Wasser verbrauchen, doch diese Faktoren sind je nach Einsatz sehr unterschiedlich.

Sollte Ihr Fahrzeug auf Grund der Einsätze (Kurzstrecken - längere Standphasen hohe Komfortausstattung - Start-Stop-Betrieb) eher zu einer negativen Energiebilanz neigen, ist der Ladezustand der Batterie in nötigen Abständen zu überprüfen (2 - 3 Monate).

Um immer genügend Startsicherheit zu haben und keine Schädigung der Batterie einzuleiten, sollte diese immer mindestens zu 75 % geladen sein. Dies kann mit der Ruhespannung oder mit einem Säureheber ermittelt werden.
Ruhespannung:
12,51 V - 12,57 V = 75 % geladen
12,69 V - 12,75 V = 100 % geladen

Säuredichte:
1,25 kg/l = 75 % geladen
1,28 kg/l = 100 % geladen

Diesen Ladezustand sollte die Batterie mindestens haben, auch wenn Sie mit weniger immer noch funktioniert, das geht jedoch immer auf das Konto der Haltbarkeit.

Optimal wäre 100 % Ladung - für 100 % Nutzen!

Da die heutige Fahrzeuggeneration eine erheblich höhere elektrische Anforderung an die Batterie stellt, (auf Grund Ihrer umfangreichen Komfort- und elektronischen Ausstattung) kann es selbst bei neueren Fahrzeugen schnell zu einer negativen Energiebilanz kommen. Wenn die Menge der erzeugten Energie größtenteils vom Bordnetz benötigt wird und der verbleibende Rest nicht mehr ausreicht, um die Batterie vollständig aufzuladen.

Für Fahrzeuge die nur saisonal im Einsatz sind (Cabrios, Motorräder, Traktoren, Erntefahrzeuge, Baumaschinen und Baufahrzeuge), ist für die Batterie das Gleiche bezüglich der Ladung zu beachten wie oben beschrieben.

Prüfen Sie spätestens alle 2 Monate die Ladung (Ruhespannung) Ihrer Batterie und laden Sie gegebenenfalls nach. Jede Batterie unterliegt auf Grund des ständig ablaufenden chemischen Prozesses einer Selbstentladung, die zwangsläufig bis zur Tiefstentladung Ihrer Batterie führt, wenn dies durch Ladung nicht ausgeglichen wird. Ist diese am Fahrzeug noch angeschlossen, geht die Entladung unter Umständen noch schneller, da das Fahrzeug eventuell auch noch einen Standstrom verbraucht. Am besten Batterie abklemmen.

Tiefentladung ist keine Gewährleistung sondern immer Selbstverschulden und meistens mit dem Totalausfall der Batterie verbunden.

Die ideale Temperatur um eine Batterie über eine Standphase zu lagern, liegt bei 10 - 15 Grad. Höhere Temperaturen beschleunigen die Selbstentladung und den Verlust von Wasser.

Ewiges Leben hat die Batterie trotzdem nicht - die Kapazität ist irgendwann aufgebraucht.
Immer volle Ladung + normale Belastung = langsamer Abbau der Kapazität.
Ungenügende Ladung + hohe Belastung = schneller Abbau der Kapazität.


Wichtige Hinweise für unsere Kunden zur Entsorgung von Altbatterien:

Als Vertreiber von Fahrzeugbatterien sind wir dir gegenüber gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie von dir an uns zurückgegeben wurde. Das Pfand wird dir bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG, welcher zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein darf, oder bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zurückerstattet. Die Fahrzeug-Altbatterie kannst du entweder direkt bei uns unentgeltlich zurückgeben (Anschrift siehe Impressum) oder an einer vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig). Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dir als Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte sende in diesem Fall die Rücknahmebestätigung zusammen mit dem Pfandgutschein unter Angabe deiner Bestellnummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des Pfandbetrags an dich zu ermöglichen.

Bitte beachte:

Wir erstatten dir das Batteriepfand, nachdem du uns den Entsorgungsbeleg hast zukommen lassen (z.B. per Email, Fax oder Brief – siehe Impressum). Da es sich bei Fahrzeug-Altbatterien um Gefahrgut handelt, dürfen diese keinesfalls per Post oder Paketdienst an uns zurückgesendet werden.
Du erhältst den Betrag mit derselben Zahlart zurück, die du bei deiner Bestellung gewählt hattest.

Weitere Produktinformationen

Sicherheitsdatenblätter Herunterladen
Ausführung Wartungsfrei
Technische Informationen Herunterladen

Passend zu diesem Artikel


Zu diesem Produkt empfehlen wir



Alternative Angebote


Das könnte Sie auch interessieren

Diese Kategorie durchsuchen: INTACT